Beschwerden von diesem damit im Rahmen der Untersuchung und entsprechenden Beurteilung des medizinischen Sachverhalts mitberücksichtigt wurden. So sagte die Beschwerdeführerin denn auch anlässlich der Untersuchung vom 27. Februar 2024 aus, dass das Knie immer wieder aushänge und sie dann instabil sei (VB 150 S. 5). Einen im Januar 2024 stattgefunden Unfall erwähnte die Beschwerdeführerin jedoch nicht. Die von Dr. med. B._____ erwähnte Gonarthrose wurde von Dres. med. D._____ und C._____ berücksichtigt (VB 150 S. 9; 151 S. 2).