7.1.2. Zudem reichte die Beschwerdeführerin einen Radiologie-Bericht bezüglich eines MRI des rechten Kniegelenks vom 26. Juni 2024 ein. Demgemäss wurden in der entsprechenden bildgebenden Untersuchung eine ausgedehnte Rissbildung des medialen Meniskus-Hinterhorns und ein aus dem Meniskusriss hervorgehendes ca. 6 x 6 Millimeter messendes Meniskusganglion festgestellt.