6.2.4. Die Beschwerdeführerin bringt des Weiteren vor, dem die Untersuchung vom 27. Februar 2024 durchführenden rheumatologischen Facharzt Dr. med. D._____ fehle es am vorliegend relevanten Facharzttitel der orthopädischen Chirurgie, weshalb dieser nicht in der Lage sei, ihre Beschwerdesituation abschliessend beurteilen zu können (Beschwerde, Ziff.