__ nicht bestritten (E. 4.2.1. ff. hiervor). Zur Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit äusserte sich Dr. med. B._____ derweil nicht. Von einer gleichsamen 100%igen Arbeitsunfähigkeit scheint er angesichts der empfohlenen Umschulungsmassnahmen jedenfalls nicht auszugehen. Eine solche wäre angesichts der hauptsächlich das eine Knie betreffenden Beschwerden insbesondere in einer knieschonenden Tätigkeit denn auch nicht nachvollziehbar. -9-