Mit einer Verschlechterung der Arthrosesituation im linken Knie in den nächsten Jahren sei zu rechnen. Aus medizinischer Sicht sei daher eine Umschulungsmassnahme zu empfehlen (VB 141 S. 3). Im Gesamtkontext sowie insbesondere angesichts der Empfehlung zu einer Umschulung ist die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung durch Dr. med. B._____ als eine solche in Bezug auf die angestammte Tätigkeit der Beschwerdeführerin zu verstehen. Dass diesbezüglich eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit besteht, wird auch von der Beschwerdegegnerin bzw. den RAD-Ärzten Dres. med. D._____ und C._____ nicht bestritten (E. 4.2.1. ff.