_ in erster Linie über ein Muskeldefizit im linken Oberschenkel, eine erheblich verringerte Mobilität sowie von der Beschwerdeführerin angegebene Schmerzen im linken Kniegelenk, insbesondere bei enggradigen Bewegungspositionen und Gewichtsbelastung (VB 141 S. 2 f.). Längeres Stehen und Sitzen in statischer Position sei nicht möglich. Die Beschwerdeführerin könne seit dem Unfall ihre angestammte Tätigkeit in der Produktion nicht mehr ausführen. Sie habe dort stehend gearbeitet. Aufgrund der genannten Beschwerden sei die Versicherte weiterhin zu 100% arbeitsunfähig. Mit einer Verschlechterung der Arthrosesituation im linken Knie in den nächsten Jahren sei zu rechnen.