Gemäss telefonischer Auskunft des Unfallversicherers vom 20. November 2023 habe diese seither keine neuen Akten erhalten und das Dossier sei abgeschlossen worden. Ein Rückfall sei nicht gemeldet worden (Eintrag vom 20. November 2023 in Protokoll S. 8). Der Beschwerdegegnerin kann entsprechend nicht vorgeworfen werden, sie habe sich nicht die Mühe gemacht, die Akten des Unfallversicherers einzufordern. Das angeblich gegenüber dem Unfallversicherer mittlerweile eingereichte Rückfallgesuch war ihr zudem nicht bekannt; aus diesem dürfte -8-