6.2.2. Die Beschwerdeführerin rügt zunächst, die Beschwerdegegnerin habe es versäumt, die Akten des Unfallversicherers einzuholen (Beschwerde, Ziff. 2). Die Beschwerdegegnerin hat den zuständigen Unfallversicherer wiederholt um Zusendung der Akten betreffend die Beschwerdeführerin ersucht. Dies zuletzt am 21. Februar 2023 (VB 132), worauf sie die Unfallver- sicherungs-Akten per Stand 6. April 2023 zugesandt erhielt (VB 133; vgl. überdies VB 123 und 126). Gemäss telefonischer Auskunft des Unfallversicherers vom 20. November 2023 habe diese seither keine neuen Akten erhalten und das Dossier sei abgeschlossen worden.