4.2.3. In seiner anschliessenden Stellungnahme vom 28. Februar 2024 hielt Dr. med. C._____ abschliessend fest, dass weiterhin auf die RAD-Beurtei- lung vom 8. Mai 2023 abgestellt werden könne, da in der aktuellen rheumatologischen Untersuchung keine neuen Diagnosen und deshalb auch keine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin habe festgestellt werden können (VB 151 S. 3).