Dennoch bestehe medizi- nisch-theoretisch aus rheumatologischer Sicht für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, die vor allem stehend, gehend und mit repetitivem Heben auch schwerer Lasten verbunden gewesen sei (vgl. VB 12.1), eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Eine leichte wechselbelastende Tätigkeit unter Vermeidung der Belastung des linken Kniegelenks, wechselnder Körperpositionen während der Arbeit, Vermeidung von Zwangshaltungen und stereotypen Bewegungsmustern für das linke Knie bzw. Bein, könne medizinisch-theo- retisch aus rheumatologischer Sicht in einem zumindest 80%igen Pensum zugemutet werden (VB 150 S. 10). -6-