4.2.2. Aufgrund der durch die Beschwerdeführerin erhobenen Einwände und in diesem Zusammenhang neu eingereichter Berichte wurde Dr. med. C._____ um erneute Stellungnahme gebeten (VB 147). Dieser veranlasste eine RAD-interne rheumatologische Untersuchung durch Dr. med. D._____. In seinem Bericht vom 27. Februar 2024 stellte dieser gestützt auf die gleichentags erfolgte Untersuchung die Diagnosen einer Gonarthrose links, eines Lumbovertebralsyndroms und eines cervicospondylogenen Syndroms links (VB 150 S. 9). Im Vordergrund stünden die belastungsabhängigen periartikulären Beschwerden am linken Kniegelenk.