In einer leidensangepassten Tätigkeit, das heisst einer leichten wechselbelastenden, vorwiegend sitzenden Tätigkeit mit der Möglichkeit ab und zu aufzustehen und einige Schritte herumzugehen, ohne Knien und Kauern, ohne Zwangshaltungen für die Wirbelsäule, ohne Kälte und Nässe und Überkopftätigkeiten links, habe ab dem 14. September 2019 eine 70%ige Arbeitsfähigkeit (ganztägig mit Leistungsreduktion 30 % wegen erhöhten Pausenbedarfs) bestanden. Nach dem vierten operativen Eingriff am 29. September 2020 sei die Arbeitsfähigkeit bis zum 31. Juli 2022 aufgehoben gewesen, seit dem 1. August 2022 betrage sie wiederum 70 % (VB 137 S. 3).