2.4. Mit Eingabe vom 9. Juli 2024 reichte die Beschwerdeführerin weitere medizinische Berichte ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 2. April 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 156) zu Recht abgewiesen hat.