1. 1.1. Die 1988 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 16. Mai 2017 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines im Juni 2016 erlittenen Unfalls zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach medizinischen, erwerblichen und persönlichen Abklärungen, einer versuchten beruflichen Eingliederung und Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 24. Januar 2020 eine befristete ganze Rente ab dem 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2019 zu.