4.3. Die Beschwerdegegnerin führt in ihrer Vernehmlassung vom 27. August 2024 aus, es sei schon vom zeitlichen Ablauf her unwahrscheinlich, dass sich der Unfall so ereignet habe, wie der Beschwerdeführer es vorgetragen habe. Er gebe in seiner Beschwerde an, er habe das Steinchen am 14. März 2023 in seinem Kot gefunden. Demgegenüber hat der Beschwerdeführer im am 15. März 2023 ausgefüllten "Fragebogen Zahnschaden" nur angegeben, er habe das Gefühl gehabt, es sei ein kleiner Stein gewesen (VB 10).