Versicherungsmediziner Dr. med. B._____ begründete seine Einschätzung, wonach kein neuropathisches Schmerzsyndrom vorliege, mit Verweis auf die elektrodiagnostische Untersuchung vom 9. Juni 2022 (VB 530 S. 5), bei der ein peripherer Nervenschaden (N. tibialis und peroneus) elektrodiagnostisch ausgeschlossen worden sei. Er führte aus, dass versicherungsmedizinisch nicht von einem Nervenschaden auszugehen sei, der das neuropathische Schmerzbild mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erkläre (VB 573 S. 1 f.; 642 S. 3). Eine entsprechende MRI-Untersuchung bezüglich eines allfälligen Nervenschadens im Unterschenkel lag zum Zeitpunkt seiner Beurteilung jedoch noch nicht vor.