2.5. Mit Beurteilung vom 11. April 2024 nahm Kreisarzt med. pract. C._____ zu den im Einspracheverfahren ergangenen medizinischen Berichten Stellung und hielt zusammenfassend fest, dass es sich beim Beschwerdeführer um eine Chronifizierung der subjektiven Beschwerden handle. Die von ihm beklagten Beschwerden seien von PD Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Universitätsklinik Balgrist, auch unter Würdigung der klinischen und radiologischen Befunde medizinisch auch nur zum Teil erklärbar gewesen. Aus -6-