2.5. Mit Duplik vom 29. Januar 2025 bekräftigte die Beschwerdegegnerin ihren Antrag auf Beschwerdeabweisung und reichte eine weitere Stellungnahme von Dr. med. B._____ vom 19. Dezember 2024 ein. 2.6. Mit Triplik vom 13. März 2025 reichte der Beschwerdeführer weitere Arztberichte ein. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: