2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte eine Stellungnahme ihres Versicherungsmediziners Dr. med. B._____, Facharzt für Neurologie, vom 5. Juli 2024 ein. 2.3. Der Beschwerdeführer hielt mit Replik vom 31. Oktober 2024 unter Einreichung eines Berichts von Dr. med. G._____ vom 28. Oktober 2024 im Wesentlichen an den Anträgen seiner Beschwerde fest. 2.4. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2024 reichte der Beschwerdeführer einen weiteren medizinischen Bericht ein.