3. Eventualiter sei die Sache in Aufhebung des angefochtenen Entscheides an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese ein medizinisches Administrativgutachten einholt und anschliessend neu entscheidet. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin." Gleichzeitig reichte er eine Stellungnahme von Dr. med. G._____, Facharzt für Neurologie, vom 17. Februar 2024 ein.