1.2. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Abklärungen und führte eine weitere kreisärztliche Untersuchung durch. Mit Schreiben vom 28. Juli 2022 stellte sie die Heilkostenleistungen per 31. Juli 2022 und die Taggeldleistungen per 30. November 2022 ein und kündigte die Prüfung von weiteren Versicherungsleistungen per 1. Dezember 2022 an. Mit Verfügung vom 17. November 2022 sprach sie dem Beschwerdeführer ab 1. Dezember 2022 eine Invalidenrente basierend auf einer Erwerbsunfähigkeit von 19 % sowie eine Integritätsentschädigung von 30 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache hiess sie nach weiteren medizinischen Abklärungen mit Einspracheentscheid vom 22. April 2024