als nicht rechtsgenüglich erstellt. Aufgrund der mit den ausstehenden Sachverhaltsabklärungen in erwerblicher Hinsicht und der gegebenenfalls erneut durchzuführenden Haushaltsabklärung begründeten Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zur ergänzenden Abklärung im Verfahren VBE.2024.270 (Rente) erscheint, entgegen dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Anordnung eines Gerichtsgutachtens (vgl. Beschwerde S. 9, 18), auch im vorliegenden Verfahren eine Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zur ergänzenden Abklärung mit anschliessender Neuverfügung über den Leistungsanspruch der Beschwerdeführerin angezeigt.