Weitere Ausführungen bezüglich der einzelnen Diagnosekriterien eines CRPS und insbesondere eine Bezugnahme auf die klinisch-neurologi- schen Untersuchungsbefunde (vgl. VB 138.5 S. 6 f.) finden sich im neurologischen Teilgutachten jedoch nicht (vgl. VB 138.5 S. 8). Aufgrund der sehr knappen Ausführungen des Gutachters ist nicht vollständig nachvollziehbar, weshalb er den insbesondere im Bericht von Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und med. pract. F._____ vom 4. August 2021 (VB 136 S. 2) festgehaltenen hochgradigen Verdacht auf ein CRPS I im rechten Knie (vgl. auch VB 138.7 S. 6 ff.