Zur abschliessenden Einschätzung der ohnehin interdisziplinären Diagnose eines CRPS werde auf das orthopädische Teilgutachten verwiesen, welches auch die Ergebnisse der radiologischen Untersuchung enthalte (VB 138.5 S. 8). Weitere Ausführungen bezüglich der einzelnen Diagnosekriterien eines CRPS und insbesondere eine Bezugnahme auf die klinisch-neurologi- schen Untersuchungsbefunde (vgl. VB 138.5 S. 6 f.) finden sich im neurologischen Teilgutachten jedoch nicht (vgl. VB 138.5 S. 8).