6.2.2. Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und für Neurologie, wies im neurologischen Teilgutachten vom 8. Juni 2023 darauf hin, dass der klinische Untersuchungsbefund unter Berücksichtigung der Budapest-Kriterien für die Diagnose eines CRPS nicht ausreichend sei. Zur abschliessenden Einschätzung der ohnehin interdisziplinären Diagnose eines CRPS werde auf das orthopädische Teilgutachten verwiesen, welches auch die Ergebnisse der radiologischen Untersuchung enthalte (VB 138.5 S. 8).