6.3 ("Diagnosen") des orthopädischen Teilgutachtens führte er sodann aus, dass die gezeigte Bewegungseinschränkung des rechten Kniegelenks aus orthopädischer Sicht nicht erklärt werden könne (VB 138.2 S. 8 ff.). Des Weiteren hielt Dr. med. B._____ fest, dass sich anlässlich der orthopädischen Begutachtung kein Hinweis auf die vom behandelnden Arzt Prof. Dr. med. C._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, in dessen Bericht vom 17. Februar 2021 gestellte Diagnose einer Arthrofibrose (vgl. VB 61 S. 2 ff.) gefunden habe. Bezüglich des von den behandelnden Ärzten diagnostizierten CRPS (vgl. VB 136 S. 2; 138.7 S. 6 ff.