Im Übrigen sind die im Streite stehenden Leistungen (Rente, Hilfsmittel) nicht auf denselben tatsächlichen Grundlagen (Sachverhalt) zu beurteilen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_420/2018 vom 5. Oktober 2018 E. 3.2.). Die Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren VBE.2024.270 ist daher nicht angezeigt. 2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch der Beschwerdeführerin um Kostengutsprache für einen Rollstuhl mit Verfügung vom 8. April 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 164) zu Recht abgewiesen hat.