2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. April 2024 betreffend Kostengutsprache für einen Rollstuhl erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Mai 2024 ebenfalls fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 8. April 2024 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Unter o/e-Kostenfolge (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem beantragte sie die Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren VBE.2024.270.