Am 12. Mai 2022 wurde der Eingliederungsprozess abgeschlossen. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die SMAB AG St. Gallen (SMAB) polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 29. Juni 2023). Am 13. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdeführerin die Kostengutsprache für einen Rollstuhl. Nach weiteren Rücksprachen mit dem RAD und nach durchgeführten entsprechenden Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 8. April 2024 einen Anspruch auf eine Kostengutsprache für einen Rollstuhl und mit Verfügung vom 10. April 2024 einen Anspruch auf eine Invalidenrente.