6.2.3. Med. pract. G._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, hielt im psychiatrischen Teilgutachten vom 3. Mai 2023 als Diagnose mit Relevanz für die Arbeitsfähigkeit diejenige einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10: F45.41) fest und führte aus, dass die Beschwerdeführerin aufgrund der ständigen Schmerzen weniger stressresistent sei, sich schlechter konzentrieren könne und schneller erschöpft sei, woraus sich die aktuellen Einschränkungen ergäben (VB 138.4 S. 11). Sie gelangte zum Schluss, dass der Beschwerdeführerin eine Tätigkeit an einem ruhigen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten und wenig Kundenkontakt zumutbar sei.