6.2.2. Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und für Neurologie, wies im neurologischen Teilgutachten vom 8. Juni 2023 darauf hin, dass der klinische Untersuchungsbefund unter Berücksichtigung der Budapest-Kriterien für die Diagnose eines CRPS nicht ausreichend sei. Zur abschliessenden Einschätzung der ohnehin interdisziplinären Diagnose eines CRPS werde auf das orthopädische Teilgutachten verwiesen, welches -8-