Weitere Angaben zur Art und Weise der klinischen Untersuchung der passiven Beweglichkeit des rechten Knies sowie zu einer allfälligen Beeinflussungsmöglichkeit dieser Untersuchung durch die Beschwerdeführerin (z.B. durch die Angabe von Schmerzen, wodurch die passiven Bewegungen nicht durchgeführt wurden), durch welche sich die festgestellten Inkonsistenzen hätten erklären lassen, sind dem orthopädischen Teilgutachten nicht zu entnehmen. Diesbezüglich ist auch darauf hinzuweisen, dass aus dem SMAB-Gutachten im Übrigen keine Hinweise auf eine Simulation der Kniesteifigkeit durch die Beschwerdeführerin hervorgehen (vgl. auch VB 138.3 S. 6;