Er wies zudem auf eine Druckschmerzangabe im Bereich des oberen Rezessus, der Patella, des medialen und lateralen Gelenkspaltes, im Bereich der Patellarsehne und im Bereich der Kniekehle hin. Die Seitenbänder seien stabil. Es bestehe ein Patellaverschiebeschmerz (VB 138.2 S. 6). Unter Ziff. 6.2 ("Beurteilung von Konsistenz und Plausibilität") und Ziff. 6.3 ("Diagnosen") des orthopädischen Teilgutachtens führte er sodann aus, dass die gezeigte Bewegungseinschränkung des rechten Kniegelenks aus orthopädischer Sicht nicht erklärt werden könne (VB 138.2 S. 8 ff.).