6. 6.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, das SMAB-Gutachten vom 29. Juni 2023 beruhe nicht auf allseitigen Untersuchungen, berücksichtige ihre Beschwerden (Kniesteifigkeit rechts, Schmerzen und Sensibilitätsstörungen am rechten Bein; Verlauf der Beschwerdeintensität während eines Arbeitstages) nicht und sei nicht in hinreichender Kenntnis der Vorakten abgegeben worden. Zudem sei das SMAB-Gutachten weder in der Darstellung der medizinischen Zusammenhänge einleuchtend noch in der Beurteilung der medizinischen Situation nachvollziehbar; abweichende Aussagen in den Akten würden darin nicht eingehend diskutiert und begründet.