4. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 10. April 2024 in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das Gutachten der SMAB vom 29. Juni 2023, welches eine orthopädische, eine allge- mein-internistische, eine psychiatrische und eine neurologische Beurteilung umfasst. Es wurden darin die folgenden Diagnosen gestellt (VB 138.1 S. 6): "Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit) 1. Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10: F45.41)