Im Übrigen sind die im Streite stehenden Leistungen (Rente, Hilfsmittel) nicht auf denselben tatsächlichen Grundlagen (Sachverhalt) zu beurteilen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_420/2018 vom 5. Oktober 2018 E. 3.2.). Die Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren VBE.2024.271 ist daher nicht angezeigt. -4- 2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. April 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 165) zu Recht abgewiesen hat.