Im Rahmen ihrer Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Krankentaggeldversicherung der Beschwerdeführerin bei. Zudem veranlasste sie eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Aufgabenbereich Haushalt (Abklärungsbericht vom 15. September 2021). Mit Mitteilung vom 2. Dezember 2021 erteilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für invaliditätsbedingte Änderungen an dem von dieser genutzten Motorfahrzeug. Mit Mitteilung vom 3. März 2022 gewährte sie ihr ausserdem berufliche Massnahmen (Coaching). Am 12. Mai 2022 wurde der Eingliederungsprozess abgeschlossen.