Die Beschwerdeführerin absolvierte daraufhin im Rahmen von beruflichen Massnahmen eine kaufmännische Ausbildung, welche sie 1999 abschloss. Am 28. Januar 2021 meldete sie sich bei der aufgrund ihres zwischenzeitlich erfolgten Umzugs in den Kanton Aargau neu zuständigen Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf Beschwerden im rechten Knie erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Am 20. Juli 2021 beantragte sie zudem einen Kostenbeitrag an die Abänderung des von ihr genutzten Motorfahrzeugs. Im Rahmen ihrer Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Krankentaggeldversicherung der Beschwerdeführerin bei.