1. Die 1973 geborene Beschwerdeführerin ist je in einem Teilzeitpensum als Assistenzperson an einer Schule sowie als Mitarbeiterin in der Administration eines KMU tätig. Am 9. Januar 1996 hatte sie sich aufgrund einer Nickel- und Kobaltallergie bei der IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt war sie als Detailhandelsangestellte tätig. Die Beschwerdeführerin absolvierte daraufhin im Rahmen von beruflichen Massnahmen eine kaufmännische Ausbildung, welche sie 1999 abschloss.