nachvollziehbare ärztliche Beurteilung der Auswirkungen des Gesundheitsschadens auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit voraus (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_82/2019 vom 19. September 2019 E. 5.3 mit Hinweisen); bildgebend nachgewiesene (pathologische) Befunde für sich allein lassen nicht den Schluss auf eine Arbeitsunfähigkeit zu (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_793/2016 3. März 2017 E. 4.1.2 mit Hinweisen). Nach der -8-