Aufgrund der eingereichten neueren MRI-Bilder würden zahlreiche bildgebende Anhaltspunkte für einen veränderten Gesundheitszustand vorliegen, welche geeignet seien, eine relevante Einschränkung zu bewirken. Es sei erkennbar, dass sich seit der Operation an C6/7 im Anschlusssegment C5/6 eine Protrusion gebildet habe, welche durchaus geeignet sei, eine anspruchsrelevante Veränderung des Gesundheitszustandes zu bewirken. Zudem würden neu auch eine kleine mediane Diskushernie LWK 5/S1, Facettenarthrosen LWK 4/5 und LWK 5/S1, Chondrosen HWK 2/3, Diskusprotrusion HWK 4/5 sowie geringe Chondrose und Spondylarthrose HWK 7/BWK 1 genannt.