4. 4.1. 4.1.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, es liege ein verschlechterter somatischer Gesundheitszustand in Form von akuten Rückenschmerzen LWS, Ausstrahlung ins linke Bein, Kraftminderung Quadrizeps sowie Fussheberparese vor (vgl. Beschwerde S. 6). An das Glaubhaftmachen einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes seien von der Beschwerdegegnerin überhöhte Anforderungen gestellt worden. Aufgrund der eingereichten neueren MRI-Bilder würden zahlreiche bildgebende Anhaltspunkte für einen veränderten Gesundheitszustand vorliegen, welche geeignet seien, eine relevante Einschränkung zu bewirken.