Die entsprechenden Befunde könnten durchaus einer differentialdiagnostischen Bewertung zugeführt werden. Um einem ineffizienten Browsing vorzubeugen, sollte sich jedoch über deren klinische Relevanz nur eine Person äussern, die von äusseren Faktoren befreite Untersuchungsbefunde ohne irrelevante interpretative Zwischenstufen feststellen könne.