Das Einwandschreiben vom 13. Juni 2023 enthalte rein subjektive und nichtärztliche Interpretationen, die keine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes belegen könnten, zumal sich den eingereichten Berichten von MRI- Untersuchungen der LWS und der HWS keine objektivierbaren Funktionsdefizite entnehmen liessen. Die ärztlich-radiologische Fachdisziplin beschränke sich grundsätzlich auf eine rein deskriptive Bildbeschreibung – hier der MRT-Schnittbilder. Die entsprechenden Befunde könnten durchaus einer differentialdiagnostischen Bewertung zugeführt werden.