RAD-Arzt Dr. med. C._____ führte aus, dem hausärztlichen Bericht vom 8. November 2022 sei kein einziger fachbezogen objektivierbarer pathologischer Befund, der mit körperlichen Funktionsbeeinträchtigungen verknüpft werden könnte, zu entnehmen. Eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin könne damit nicht glaubhaft gemacht werden. Das Einwandschreiben vom 13. Juni 2023 enthalte rein subjektive und nichtärztliche Interpretationen, die keine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes belegen könnten, zumal sich den eingereichten Berichten von MRI- Untersuchungen der LWS und der HWS keine objektivierbaren Funktionsdefizite entnehmen liessen.