Die zuständige RAD-Ärztin ging in der Folge in ihrer Beurteilung vom 21. Juni 2017 von einer seit dem 5. Juli 2016 bestehenden 80%igen Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit aus (vgl. VB 100 S. 3). -6- 3.2. Zu den im Rahmen des Neuanmeldungsverfahrens eingereichten Berichten nahm RAD-Arzt Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, am 20. Juli 2023 Stellung (VB 153).