Stehen, auch auf mehreren Arbeitsebenen, sei hingegen möglich. Einschränkungen bestünden hinsichtlich Lastenhandhabung ab Schulterhöhe, Zwangshaltungen sowie häufigen Bückens. Unter Beachtung dieser Einschränkungen sollte mittelfristig auf vermehrte Pausen verzichten werden können. Die Gutachter beurteilen den Behandlungszugang als rehabilitativ (VB 91.1 S. 30). Ergänzend hielten die Gutachter der GA eins GmbH am 16. Juni 2017 (u.a.) fest, aufgrund des erhöhten Pausenbedarfs bestehe betreffend eine angepasste Tätigkeit eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im Umfang von 16 2/3 % (VB 98 S. 2).