Arbeitsmedizinisch gesehen führe dies beim Arbeiten über Kopf zu einer vermehrten Beanspruchung. Aus rheumatologischer Sicht habe sich insofern eine Veränderung ergeben, als eine Einschränkung nicht nur für das Bücken, sondern auch für Zwangshaltungen vorliege, was funktionell-berufsrelevant eine Verschlechterung bedeute. Hingegen habe sich der Gesundheitszustand aus psychiatrischer Sicht verbessert. Schliesslich kritisieren die Gutachter ein fehlendes Behandlungscoaching (VB 91.1 S. 32). Aufgrund des Belastungsprofils wurde in der angestammten Tätigkeit als Reinigungs-Allrounderin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Eine leichte, wechselbelastende Tätigkeit im Sitzen, Gehen und