Die Gutachter halten fest, dass im Gegensatz zu 2013 ein Zustand nach Operation der Halswirbelsäule bestehe. Damit habe jedoch die grosse Diskushernie C5/6 entfernt werden können, weshalb eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands verhindert worden sei. Neurologisch gesehen bestünden keine relevanten Änderungen. Trotz der erzielten Stabilisation der Halswirbelsäule weise diese nun eine eingeschränkte Beweglichkeit auf. Arbeitsmedizinisch gesehen führe dies beim Arbeiten über Kopf zu einer vermehrten Beanspruchung.