"1. Die Verfügung vom 29.11.2023 sei aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, auf das Gesuch der Beschwerdeführerin einzutreten und die erforderlichen Abklärungen vorzunehmen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- Des Weiteren ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.